Die Zusammenfassung für einen Friseursalon, was ändert sich!
Das Positive zuerst. Es wird nicht zu einer Schließung der Friseursalons kommen. Es werden lediglich kleine Veränderungen und Regeln erhoben, die den Alltag in einem Friseursalon für Kunden und Mitarbeiter sicherer machen sollen.
WICHTIG: Ist man nicht geimpft oder genesen werden Schnelltests ab 11.Oktober 2021 kostenpflichtig.
Wer nachweislich geimpft, getestet oder genesen ist, kann bestimmte Lockerungen von den Corona-Regeln in Anspruch nehmen.
Wichtig zu beachten: Die Länderregeln, es gibt Unterschiede
Ab wann es genau los geht entnehmt Ihr Euren Länderverordnungen, spätestens ab dem 23.08.2021. Zum anderen achtet auf das Kleingedruckte, einige Länder erheben die 3G Regeln erst ab einer Inzidenz von 35. Alles was darunter liegt, läuft dann wie gewohnt weiter ohne die 3G Regel.
Wer gilt als geimpft und wer als genesen
Je nach Impfstoff braucht es für einen vollständigen Immunschutz eine oder zwei Impfungen. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass oder den digitalen Impfnachweis. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (circa sechs Monate) zurückliegt. Eine nicht mehr vorliegende Dokumentation könnt ihr euch neu ausstellen lassen. Möchten Genesene ihre Erleichterungen von den Corona-Regeln nach Ablauf der 180 Tage behalten, müssen sie sich impfen lassen, wobei eine einmalige Impfung zur Auffrischung des Immunschutzes ausreicht.
Verbindliche Testpflicht im Rahmen der 3G-Regel ab dem 23. August 2021
Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden, werden die Länder spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Tests vorsehen. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie darüber hinaus Schülerinnen und Schüler, welche bereits im Rahmen des verbindlichen Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.
Hallo Daniel,
Ich finde deine Arbeit klasse, was Du für und Friseure tust.
Ich wollte fragen ob es möglich ist, für uns in Bayern die 3G Regelung mit FFP2-Schutzmasken zu erstellen?
Wir Brandt Friseure aus Regensburg wären Dir sehr dankbar.
Bitte bleibe so wie Du bist und viele Grüße aus Bayern.
Liebe Grüße
Thuy Teufel
Schon erledigt schau mal !.,-)
Wie unhöflich v mir.
Erstmal Hallo – hatte ich vorhin vergessen u nun auch alles gelesen – wer lesen kann is im vorteil.
Gruss und sry nochmal
Vielen Dank für alles 🤍
Hallo Daniel,
darf man deine PDF`s auf der eigenen Webseite und ausgedruckt im Salon verwenden?
Hab da jetzt nichts dazu gefunden.
Danke
klar bei mir immer
Hallo Daniel,
vielen Dank für Deine Mühe 🙂
Danke Daniel 🥰👍🏻
Hallo,
Kann man aus Friseur auch einfach im Salon machen?
Dann könnte man sie auch bei den anderen körpernahen Dienstleistern nutzen. Wir sitzen ja alle im selben Boot.
Dankeschön
Daniel du bist der Hammer!! Vielen Dank das du dir immer so viel Mühe und Arbeit machst! Du erleichterst so vielen von uns damit das Leben!!!
Danke danke danke <3